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   VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17   

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VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17 (https://dejure.org/2018,14633)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.05.2018 - 5 K 1418/17 (https://dejure.org/2018,14633)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 5 K 1418/17 (https://dejure.org/2018,14633)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Saarlouis, 09.10.2017 - 5 L 1419/17

    Widerspruch eines Umweltschutzvereins, der seine Anerkennung erst nach Ablauf der

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17
    Mit Beschluss vom 09.10.2017 - 5 L 1419/17 - hat die Kammer im Hinblick auf den zwischenzeitlich erfolgten Betreiberwechsel die aktuelle Beigeladene anstelle der ursprünglichen Genehmigungsinhaberin beigeladen und den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage zurückgewiesen.

    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss vom 09.10.2017 - 5 L 1419/17 - hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 28.02.2018 - 2 B 811/17 - zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der des einstweiligen Verfahrens 5 L 1419/17 (VG) bzw. 2 A 811/17 (OVG) und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen bezug genommen.

    Zur Begründung wird auf die Gründe im Beschluss der Kammer vom 09.10.2017 - 5 L 1419/17 - Bezug genommen, die lauten:.

  • VG Darmstadt, 03.08.2017 - 6 L 850/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17
    Eine spätere Anerkennung sei für die Zulässigkeit des Widerspruchs unerheblich.(VG Darmstadt, Beschluss vom 03.08.2017 - 6 L 850/17.DA -, juris Rdnr. 15; Bay. VGH München, Beschluss vom 20.01.2010 - 22 CS 09.2968 -, Rdnr. 13; Fellenberg/Schiller in: Landmann/Rohner, UmweltR, UmwRG § 2 Rdnr. 47) Entgegen der Einschätzung des Klägers könne ein Verwaltungsakt bei anfänglicher Unzulässigkeit des dagegen erhobenen Widerspruchs sehr wohl in Bestandskraft erwachsen.(BVerwG, Zwischenurteil vom 28.06.2002 - 4 A 59.01 -, juris; Urteil vom 30.10.1992 - 7 C 24.92 -, juris Rn. 21) Der Kläger verkenne den Zusammenhang zwischen der Unzulässigkeit des Widerspruchs, der Bestandskraft und der sich daraus ergebenden Unzulässigkeit der Klage.

    Dass eine nach Einlegung des Widerspruchs erfolgte Anerkennung einer Vereinigung als Umweltverein für die Zulässigkeit des Widerspruchs unerheblich sei, habe etwa auch das VG Darmstadt entschieden.(VG Darmstadt, Beschluss vom 03.08.2017 - 6 L 850/17.DA -, juris Rn. 14, 15 und 17) Hinsichtlich der (mit Schriftsatz vom 14.12.2017) vorgelegten Fotos eines Schwarzstorches zwischen mehreren Windkraftanlagen sei davon auszugehen, dass es sich nicht um die vorliegend in Streit stehenden Anlagen handele.

    Es obliege den Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Verfahrensautonomie, den Zeitpunkt zu bestimmen, an dem die Anerkennungsvoraussetzungen für die Einlegung des Rechtsbehelfs vorliegen müssten.(vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 3.8.2017 - 6 L 850/17.DA -, juris) Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des EuGH vom 08.03.2011(Rs C-240/09 - (slowakischer Braunbär), juris), mit welchem dieser für Umweltverbände einen weiten Zugang vor Gerichten gefordert hat.

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 A 16.97

    Naturschutzverband - Klagebefugnis - Subsidiaritätsklausel - Planfeststellung

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17
    Der Antragsteller weist in diesem Zusammenhang zwar zu Recht darauf hin, dass der Gesetzgeber damit von dem allgemeinen Grundsatz abgewichen ist, wonach das Vorliegen von Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsbehelfs sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung hierüber richtet.(vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.1997 - 4 A 16.97 -, juris) Dagegen bestehen aber keine durchgreifenden grundsätzlichen Bedenken.

    Das Bundesverwaltungsgericht(Urteil vom 06.11.1997 - 4 A 16.97 -, juris) hat bezogen auf § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des (früheren) Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt festgestellt, dass die dort bestimmte Subsidiarität zwar von einem allgemeinen prozessrechtlichen Grundsatz abweiche, nach dem das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung richtet, aber eine Regelung dieses Inhalts nicht für ausgeschlossen erachtet.

  • VGH Bayern, 20.01.2010 - 22 CS 09.2968

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen für sofort vollziehbar erklärte

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17
    Eine spätere Anerkennung sei für die Zulässigkeit des Widerspruchs unerheblich.(VG Darmstadt, Beschluss vom 03.08.2017 - 6 L 850/17.DA -, juris Rdnr. 15; Bay. VGH München, Beschluss vom 20.01.2010 - 22 CS 09.2968 -, Rdnr. 13; Fellenberg/Schiller in: Landmann/Rohner, UmweltR, UmwRG § 2 Rdnr. 47) Entgegen der Einschätzung des Klägers könne ein Verwaltungsakt bei anfänglicher Unzulässigkeit des dagegen erhobenen Widerspruchs sehr wohl in Bestandskraft erwachsen.(BVerwG, Zwischenurteil vom 28.06.2002 - 4 A 59.01 -, juris; Urteil vom 30.10.1992 - 7 C 24.92 -, juris Rn. 21) Der Kläger verkenne den Zusammenhang zwischen der Unzulässigkeit des Widerspruchs, der Bestandskraft und der sich daraus ergebenden Unzulässigkeit der Klage.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anerkennung ist - wie sich aus § 2 Abs. 2 UmwRG unzweifelhaft ergibt - der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs.(Bay. VGH München, Beschluss vom 20.01.2010 - 22 CS 09.2968 -, Rdnr. 13; VG Ansbach, Urteil vom 07.10.2009 - AN 11 K 09.1438 -, Rdnr. 123) Damit weicht der Gesetzgeber von dem allgemeinen prozessualen Grundsatz ab, nach dem sich das Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsbehelfs nach den Verhältnissen im Zeitpunkt ihrer Entscheidung richten.

  • OVG Saarland, 28.02.2018 - 2 B 811/17

    Rechtsbehelf einer Umweltschutzvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss vom 09.10.2017 - 5 L 1419/17 - hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 28.02.2018 - 2 B 811/17 - zurückgewiesen.

    Das OVG des Saarlandes hat die Beschwerde mit Beschluss vom 28.02.2018 - 2 B 811/17 - aus folgenden Gründen zurückgewiesen:.

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17
    Spätere Rechtsänderungen sind deshalb nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich zu Gunsten des Genehmigungsinhabers auswirken.(vgl. zur Baugenehmigung: BVerwG, Beschluss vom 22.10.1996 - 4 B 40.98 -, BRS 60 Nr. 178) Für die Frage der Nichtigkeit kann nichts anderes gelten.
  • OLG Celle, 12.05.1969 - 2 Ss 36/69
    Auszug aus VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17
    Soweit in der Literatur unter Hinweis auf das strafrechtliche Urteil des OLG Celle vom 12.05.1969 - 2 Ss 36/69 -, NJW 1969, 2250, vereinzelt die Auffassung vertreten wird, unter "verlangen" in diesem Sinne falle auch, dass ein Verwaltungsakt die Begehung einer entsprechenden Tat erfordert oder erlaubt, letzteres zumindest dann, wenn die Rechtswidrigkeit der Gestattung offensichtlich sei, vermag auch das der vorliegenden Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17
    Diese Klage ist vielmehr wegen des Fehlens einer Sachurteilsvoraussetzung unzulässig.(Funke-Kaiser in: Bader, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 70 Rdnr. 22 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15.01.1970 - VIII C 164.67 -, Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5; Urteil vom 08.03.1983 - 1 C 34.80 -, NJW 1983, 1923).
  • BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 164.67

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision in Wehrpflichtsachen -

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17
    Diese Klage ist vielmehr wegen des Fehlens einer Sachurteilsvoraussetzung unzulässig.(Funke-Kaiser in: Bader, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 70 Rdnr. 22 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15.01.1970 - VIII C 164.67 -, Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 5; Urteil vom 08.03.1983 - 1 C 34.80 -, NJW 1983, 1923).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17
    Es obliege den Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Verfahrensautonomie, den Zeitpunkt zu bestimmen, an dem die Anerkennungsvoraussetzungen für die Einlegung des Rechtsbehelfs vorliegen müssten.(vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 3.8.2017 - 6 L 850/17.DA -, juris) Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des EuGH vom 08.03.2011(Rs C-240/09 - (slowakischer Braunbär), juris), mit welchem dieser für Umweltverbände einen weiten Zugang vor Gerichten gefordert hat.
  • VG Berlin, 13.03.2017 - 4 L 716.16

    Eilantrag gegen Prüfungsanordnung eines CRR-Instituts durch

  • OVG Saarland, 21.02.2008 - 2 R 11/06

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83

    Verfassungsmäßigkeit des Verzichts auf Individual-Zustellung von

  • VGH Bayern, 17.11.2011 - 2 BV 10.2295

    Vorbescheid; Windkraftanlage; sonstiger öffentlicher Belang; in Aufstellung

  • BVerwG, 28.06.2002 - 4 A 59.01

    Verbandsklage; Naturschutzverband; Rückwirkung; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 02.06.2008 - 4 B 32.08

    Möglichkeit einer Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen

  • OVG Saarland, 28.02.2018 - 2 B 811/17
    Am 11.9.2017 hat der Antragsteller beim Verwaltungsgericht (Untätigkeits-)Klage erhoben (Az.: 5 K 1418/17) und einstweiligen Rechtsschutz gegen den angeordneten Sofortvollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt.

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers (Az.: 5 K 1418/17) zu Recht zurückgewiesen.

    Der Antragsteller kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, für die nach erfolgter Anerkennung erhobene Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht (Az.: 5 K 1418/17) sei ein zulässiges Vorverfahren keine Sachurteilsvoraussetzung.

    Nach alledem hat das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen, dass der Klage des Antragstellers (Az. 5 K 1418/17) wegen der aufgrund der Unzulässigkeit des Widerspruchs eingetretenen Bestandskraft des Genehmigungsbescheides vom 30.12.2016 aller Voraussicht nach keine Erfolgsaussichten beizumessen sind, so dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung des Genehmigungsbescheides das Aussetzungsinteresse des Antragstellers überwiegt.

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